Dr. Annette Dillenburger

Fehlerhafte Planung und Ausführung: Entlastet die Kenntnis des Bauherrn den Architekten?

Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten können zwar zu verneinen sein, wenn der Bauherr mit der – fehlerhaften – Planung und Ausführung einverstanden war. Das setzt allerdings voraus, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung und Ausführung erkannte.

OLG Brandenburg, Urt. v. 14.12.2005 – 4 U 167/05 – IBR 2006, 279

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