Dr. Annette Dillenburger

Architekt sollte sich nicht mit einer Kopie des Bebauungsplanes zufrieden geben!

Zu den vom Architekten zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen gehört die Überprüfung des vollständigen Bebauungsplanes mitsamt einen womöglich auch farbigen Eintragungen; die Betrachtung lediglich einer schwarz-weißen (Auszugs-)Kopie genügt nicht.

BGH, Beschluss v.23.02.2006 – VII ZR 174/05 – IBR 2006, 278

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