Zu den vom Architekten zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen gehört die Überprüfung des vollständigen Bebauungsplanes mitsamt einen womöglich auch farbigen Eintragungen; die Betrachtung lediglich einer schwarz-weißen (Auszugs-)Kopie genügt nicht.
BGH, Beschluss v.23.02.2006 – VII ZR 174/05 – IBR 2006, 278