Dr. Annette Dillenburger

Wer trägt die Kosten eines notwendigen Baugrundgutachtens?

Der Unternehmer trägt nicht nach allgemeinen werkvertraglichen Grundsätzen das Risiko für die Kosten eines von der Baugenehmigungsbehörde angeforderten Baugrundgutachtens.

BGH, Urt.v.27.07.2006 – VII ZR 202/04 – IBR 2006, 606

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