Dr. Annette Dillenburger

Energieausweis

Energieausweis fehlerhaft? – Haftung des Ausstellers?
Energieverbrauch und Energie sparen sind wichtige Themen angesichts ständig steigender Energiepreise und Energiekosten. Wer ein Haus verkauft, wird in aller Regel dem Käufer einen Energiepass, ausgestellt von einem Energieberater, übergeben.
Wie, wenn der Aussteller des Energieausweises diesen fehlerhaft erstellt?
Haftet der Verkäufer? Der Aussteller? Beide?
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 04.08.2016 – 1 U 136/16 – entschieden, dass der Käufer eines Wohnhauses mit vereinbartem Haftungsausschluss des Verkäufers bei Fehlangaben im Energiepass keine Rechte gegen den Aussteller geltend machen kann.

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