Dr. Annette Dillenburger

Einzelgewerke müssen sich untereinander abstimmen!

Der Fensterbauer, der den funktionsfähigen Einbau von Fenstern schuldet, muß sich mit dem Folgeunternehmer, der den Vollwärmeschutz aufbringt, abstimmen, damit in einer geeigneten, verzahnten Reihenfolge die Arbeitsschritte die Abdichtung sicher gestellt wird. Zum Vertragsumfang des Fensterbauers kann es gehören, dass er die Abdichtung in einem gesonderten Arbeitsgang nach Einbau der Fenster und Aufbringen des Vollwärmeschutzes herstellt.

(OLG München, Urt.v.03.05.2005 – 9 U 1708/05 -; IBR 06, 133)

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