Dr. Annette Dillenburger

Privatpatient – Steigerungsfaktor

Privatpatient - Steigerungsfaktor

Sehr geehrte Privatpatientin, sehr geehrter Privatpatient,

leider haben die stetigen Kostensteigerungen in nahezu allen Lebensbereichen auch unsere Praxis erreicht, weshalb wir unsere Preise für bestimmte Leistungen anpassen müssen.

Unsere Gebührenordnung (die GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte), die ursprünglich aus dem Jahr 1987 stammt und zuletzt 2012 aktualisiert wurde, reicht nicht mehr aus, um die aktuellen Praxisaufwendungen zu decken.
Auch von politischer Seite und durch unsere Zahnärztekammer wird eine Anpassung der Preise dringend empfohlen. Dies bedeutet, dass wir gezwungen sind, in einigen Fällen über den 3,5-fachen Faktor hinauszugehen, um eine angemessene Vergütung zu erzielen, die so überhaupt erst mit der Vergütung bei der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten vergleichbar ist.

Ein anschauliches Beispiel ist die Position GOZ 2180, welche für eine Aufbaufüllung eines stark zerstörten Zahnes steht, der nur noch durch eine (Teil-) Krone erhalten werden kann. Während diese aufwendige Behandlung bei gesetzlich Versicherten mit 45,15 € vergütet wird, erhalten wir bei Privatversicherten zum 2,3-fachen Faktor lediglich 19,40 €. Das ist für uns nicht tragbar.
Daher ist es in solchen Fällen notwendig, eine Privatvereinbarung über einen höheren Faktor im Voraus mit Ihnen zu treffen.
Für Restaurationsflächen an Zähnen, welche mit hochwertigem Composite (Kunststofffüllung) oder alternativ mit noch höherwertigen Keramik- oder Goldinlays versorgt werden können, müssen wir im Falle, dass Sie sich für eine Composite-Füllung entscheiden, auch hier über dem 3,5-fachen Faktor abrechnen. Die alternative Versorgungsart stellen dann nur die zweitgenannten Einlagefüllungen dar.

Unser Ziel ist es, Ihnen weiterhin die bestmögliche Behandlung und ein strahlendes Lächeln zu ermöglichen.